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Auftragsdatenverarbeitungsvertrag

In dieser für Sie erstellten Vertragsvorlage wird der Umgang mit der Weiterleitung von sensiblen personenbezogenen Daten an Geschäftspartner/Dienstleister geregelt (§11 BDSG).

Die Auftragsdatenverarbeitung ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten durch einen Dienstleister auf Weisung des Auftraggebers (also Ihr Unternehmen). Sie dient dazu, die in Ihrem Auftrag zu verarbeitenden personenbezogenen oder auch sensiblen personenbezogenen Daten datenschutzrechtlich abzusichern. In Deutschland ist die Datenverarbeitung im Auftrag u. a. in § 11 Bundesdatenschutzgesetz und § 80 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (letzterer Paragraph gilt aber nur für öffentliche Unternehmen!) geregelt.

Bevor ein Vertrag zwischen den Parteien geschlossen werden darf, muss sich der Auftraggeber vergewissern, dass der Auftragnehmer die vom Gesetz geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen erfüllen kann.

Je nach Umfang und Art der zu verarbeitenden Daten kann Ihr Auftragnehmer einer Kontrollpflicht durch Sie bzw. durch eine Überprüfung vor Ort, dem Nachweis aussagekräftiger Datenschutzzertifizierungen, einer Begutachtung des IT-Sicherheitskonzepts oder durch eine schriftliche Auskunft unterliegen.

Sie stellen dem Auftragnehmer auf der Grundlage des im Vertrag festgelegten Weitergabe- bzw. Übermittlungsverfahren die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten bereit.

Gegebenenfalls erhebt Ihr Auftragnehmer die personenbezogenen Daten auch selbst. Dabei muss der Auftragnehmer die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten von den Daten trennen, die er für andere Zwecke erhoben hat oder die er für andere Auftraggeber verarbeitet und nutzt. Nach Abschluss der Verarbeitung stellt der Auftragnehmer die Ergebnisse wiederum in einem zuvor von Ihnen festgelegten Verfahren Ihnen zur Verfügung.

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Datenschutzbeauftragter


Es gibt zur gesetzlichen Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen klare Definitionen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und in der EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

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Datenschutzkonzept


Nach Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten werde ich mit Ihnen auf der Grundlage der Erstanalyse in Ihrem Betrieb ein gesetzeskonformes Datenschutz-konzept erstellen.

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EU Datenschutz Grundverordnung

Die EU Kommission hat zur Vereinheitlichung des Daten-schutzes mit der EU Datenschutz-Grundverordnung einen zentralen Rahmen geschaffen. Die DS-GVO ist die Richtlinie zur Regelung der Datenschutzbestimmungen aller Mitgliedsstaaten ab 28. Mai 2018.