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Was ist Datenschutz?
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Datenschutz, das ist der Schutz von personenbezogenen Daten. Darunter fallen die Daten, die einer bestimmten Person zugeordnet werden können oder mit denen Personen bestimmt werden können. Hierzu gehören außer Namen und Adressen z.B. Geburtsdaten, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Kontonummern, aber auch IP-Adressen. Unter den Grundsätzen der Datensparsamkeit und Datenvermeidung sollen nur die Daten erhoben und verarbeitet werden, die zur Erbringung einer Leistung oder eines Dienstes erforderlich sind. Solange es keine gesetzlichen Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten gibt, muss der Betroffene der Verarbeitung zustimmen (Erlaubnisvorbehalt).

Jeder Betrieb, der personenbezogene Daten erhebt, speichert oder verarbeitet, muss sich nach den gesetzlichen Bestimmungen richten und braucht Datenschutz.

Betriebe, in denen mehr als neun Personen mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind, sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Außer der Beurteilung der für den Datenschutz relevanten Abläufe gehört auch die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten. Der Betrieb kann sowohl einen eigenen Mitarbeiter für den Datenschutz abstellen und aus- und fortbilden als auch einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen. Die Vor- und Nachteile der beiden Varianten werden in der kostenlosen Erstberatung dargelegt.

Mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und ab 25. Mai 2018 mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat der Gesetzgeber klare und strenge Grundlagen zum Umgang mit personenbezogenen Daten geschaffen. Um dem Mißbrauch dieser Daten vorzubeugen, ist es für jeden Betrieb dringend erforderlich, die Risiken im Zusammenhang mit der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu erkennen und die Anforderungen für den Datenschutz zu überprüfen. Zu einer zielführenden Datenschutzberatung gehört natürlich auch die Aufklärung über mögliche Folgeschäden und entsprechende Haftungsrisiken. Schon kleinere Verstösse gegen den Datenschutz können empfindliche Haftungsansprüche und Bußgelder nach sich ziehen, wen sich die entsprechenden Behörden einschalten.

In vielen Betrieben ist das Bewusstsein für den Datenschutz noch nicht ausreichend entwickelt oder es gibt erhebliche Unsicherheiten über die Notwendigkeiten und die damit verbundene Vorgehensweise.

Vereinbaren Sie hier mit mir einen Termin für eine kostenfreie, individuelle Datenschutz-Erstberatung für Ihren Betrieb.

 

 

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Datenschutzbeauftragter


Es gibt zur gesetzlichen Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen klare Definitionen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und in der EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

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Datenschutzkonzept


Nach Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten werde ich mit Ihnen auf der Grundlage der Erstanalyse in Ihrem Betrieb ein gesetzeskonformes Datenschutz-konzept erstellen.

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EU Datenschutz Grundverordnung

Die EU Kommission hat zur Vereinheitlichung des Daten-schutzes mit der EU Datenschutz-Grundverordnung einen zentralen Rahmen geschaffen. Die DS-GVO ist die Richtlinie zur Regelung der Datenschutzbestimmungen aller Mitgliedsstaaten ab 28. Mai 2018.