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Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung, die ebenso wie das Impressum über einen Link von jeder Seite aus erreichbar sein sollte, informiert Besucher einer Website in verständlicher Form, welche Daten zu welchem Zweck erhoben und gegebenenfalls weitergegeben werden. Es wird dargelegt, an welcher Stelle während des Besuchs einer Website Informationen erfasst werden und wie damit umgegangen wird. Die Pflichten hierzu sind im Telemediengesetz (TMG) genau definiert. Es werden Maßnahmen beschrieben, die zur Wahrung der Privatsphäre des Benutzers ergriffen werden. Alle datenschutzrechtlichen Informationspflichten müssen Websitebetreiber nach EU-Recht entsprechend dieser Datenschutzerklärung erfüllen.
Die Datenschutzerklärung ersetzt keine Einwilligung des Betroffenen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und beschreibt rein informierend, was mit den Daten aufgrund der gesetzlichen Befugnisse unternommen wird. 
Im Rahmen der Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter erstelle ich natürlich auch die passende Datenschutzerklärung für Ihren Internetauftritt.


Vereinbaren Sie hier mit mir einen Termin für eine individuelle Datenschutz-Erstberatung für Ihren Betrieb.

Kostenfreie Erstberatung


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Datenschutzbeauftragter


Es gibt zur gesetzlichen Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen klare Definitionen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und in der EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

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Datenschutzkonzept


Nach Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten werde ich mit Ihnen auf der Grundlage der Erstanalyse in Ihrem Betrieb ein gesetzeskonformes Datenschutz-konzept erstellen.

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EU Datenschutz Grundverordnung

Die EU Kommission hat zur Vereinheitlichung des Daten-schutzes mit der EU Datenschutz-Grundverordnung einen zentralen Rahmen geschaffen. Die DS-GVO ist die Richtlinie zur Regelung der Datenschutzbestimmungen aller Mitgliedsstaaten ab 28. Mai 2018.