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Mitarbeiterschulung

Ein wesentlicher Bestandteil eines jeden Datenschutzkonzepts ist die Durchführung von Mitarbeiterschulungen.
Zielsetzung ist die Sensibilisierung der Mitarbeiter für den Schutz von personenbezogenen Daten und die Vermittlung der Bedeutung eines betrieblichen Datenschutzes und der bestehenden Risiken. Die Umsetzung des betrieblichen Datenschutzes ist nur möglich, wenn alle Mitarbeiter damit vertraut sind und jederzeit datenschutzgerecht handeln.
In der Mitarbeiterschulung werden im 1. Teil die Grundlagen des Datenschutzes vermittelt. Hier gilt es, die Mitarbeiter in die Lage zu versetzen, existierende Risiken und die damit verbundene Notwendigkeit des betrieblichen Datenschutzes zu erkennen und zu verstehen.
Im 2. Teil der Schulung werden dann ergänzende Inhalte für die jeweiligen Arbeitsbereiche oder Branchen vermittelt.
Zielsetzung der Mitarbeiterschulung ist in jedem Falle die Einhaltung des Datenschutzes am Arbeitsplatz.

Vereinbaren Sie hier mit mir einen Termin für eine individuelle Datenschutz-Erstberatung für Ihren Betrieb.

Kostenfreie Erstberatung


Was ist Datenschutz?
Wer braucht Datenschutz?
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Datenschutzbeauftragter


Es gibt zur gesetzlichen Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen klare Definitionen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und in der EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

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Datenschutzkonzept


Nach Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten werde ich mit Ihnen auf der Grundlage der Erstanalyse in Ihrem Betrieb ein gesetzeskonformes Datenschutz-konzept erstellen.

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EU Datenschutz Grundverordnung

Die EU Kommission hat zur Vereinheitlichung des Daten-schutzes mit der EU Datenschutz-Grundverordnung einen zentralen Rahmen geschaffen. Die DS-GVO ist die Richtlinie zur Regelung der Datenschutzbestimmungen aller Mitgliedsstaaten ab 28. Mai 2018.